Neuerung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes
Neben dem BezieherInnenkreis wird auch die Unterstützung selbst erhöht.
Konkrete Änderungen
Bei der bisherigen Mietbeihilfe hat eine Person in der Mindestsicherung, mit einer monatlichen Miete von 500 Euro, 143,02 Euro pro Monat erhalten. Künftig wird sie bis zu 211,04 Euro erhalten. Dies entspricht einer Steigerung von bis zu 48 Prozent.
Daneben wird eine alleinerziehende Person in der Mindestsicherung, mit zwei Kindern und einer monatlichen Miete von 650 Euro, künftig statt 163,95 Euro pro Monat bis zu 361,04 Euro Mietbeihilfe erhalten. Dies entspricht einer Steigerung von bis zu 120 Prozent.
Nach den bisherigen Bestimmungen hatten Mindestsicherungs-BezieherInnen die Möglichkeit, sowohl Mietbeihilfe von der MA40 als auch Wohnbeihilfe von der MA50 zu erhalten. Somit waren zwei unterschiedliche Amtswege in zwei Abteilungen notwendig und die Zuerkennungen der jeweiligen Leistungen wurden auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten gewährt.
Dies hatte zur Folge, dass die zweite Leistung erst nachdem die erste bezogen wurde hinzukam. Dadurch musste die erste Leistung korrigiert werden und in einigen Fällen kam es sogar zu Rückzahlungsverpflichtungen.